| Als Reisender sind Sie heute
verschiedensten Risiken ausgesetzt: Diebstahl, Krankheit, verspätete
Gepäcklieferung, Reiserücktritt und Reiseabbruch. Was tun im Schadensfall?
Eine Reiseversicherung der ERV bietet vor allem 2 Vorteile: Schnelle und
unkomplizierte Hilfe sowie finanziellen Schutz. Im Notfall müssen Sie sich
um nichts kümmern. Ein Anruf bei unserer Notrufzentrale genügt, und wir sind
rund um den Globus für Sie da. Ärzte mit langjähriger Erfahrung und
geschulte Mitarbeiter kümmern sich in über 25 Sprachen um alles Notwendige.
Außerdem übernehmen wir sämtliche Kosten und bewahren Sie vor finanziellen
Verlusten. Wer im Ausland krank wird, steht oft unkalkulierbaren Kosten
gegenüber: Ein Krankenrücktransport aus der Dominikanischen Republik nach
Deutschland kostet beispielsweise 40.000 Euro.
1. Stellen Sie sich vor ... Ihr Geldbeutel wechselt
während der Italienreise seinen Besitzer.
Was tun, wenn Ihnen während der Reise Reisedokumente oder
Kreditkarten abhanden kommen oder das Gepäck verspätet ankommt? Wer
informiert im Notfall die Angehörigen? Als Opfer eines Trickdiebstahls
können Sie meist nicht auf eine vollständige Entschädigung durch Ihre
Hausratversicherung bauen. Prüfen Sie jetzt selbst, ob Sie folgende Fragen
durchgängig mit "Ja" beantworten können.
- Ist Ihr mitgeführtes Reisegepäck auch bei
Elementarereignissen wie z. B. Feuer versichert?
- Deckt Ihre Hausratversicherung auch den Einbruch ins
Auto ab?
- Sind Handy und Laptop auch mitversichert?
- Kommt Ihre Hausratversicherung auch für
Ersatzbeschaffungen bei verspäteter Ankunft Ihres Gepäcks auf?
Unsere Empfehlung: schließen
Sie einen RundumSorglos-Schutz für weltweiten Reiseschutz ab:
Die ERV steht Ihnen während der Reise bei und hilft bei
der Sperrung von Kredit- oder EC-Karten. Ist in 24 Stunden kein Kontakt zur
Hausbank möglich, stellen wir Ihnen ein Darlehen in Höhe von 1.500 Euro zur
Verfügung. Darum der Name "RundumSorglos-Service". Wenn Ihr Gepäck nicht am
selben Tag wie Sie am Urlaubsort eintrifft, können Sie mit der ERV
Ersatzkäufe bis zu 250 Euro tätigen.
2. Stellen Sie sich vor ... Ihr Blinddarm hat seinen
großen Durchbruch in Griechenland.
In europäischen Ländern ist der Reisende grundsätzlich mit
der EUROPEAN HEALTH INSURANCE CARD abgesichert, diese Karte ist jedoch nur
gültig in Ländern der EU oder in Ländern, mit denen ein
Sozialversicherungsabkommen besteht. Es werden außerdem nur die Gebühren
übernommen, die auch in Deutschland angefallen wären (nach GOÄ) und sie
schließt einen Krankenrücktransport aus! Private Krankenversicherungen
erstatten nur zum Teil und wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Das bedeutet konkret: Sie werden nur dann nach Hause geholt, wenn die
medizinische Versorgung im Ausland nicht gewährleistet ist. Wissen Sie, dass
ein Krankenrücktransport z. B. von Australien 100.000 Euro kostet?
Ein Auslandsschutzbrief ist gut für's Auto — und für Sie?
Überprüfen Sie hier, ob Ihr Auslandsschutzbrief auch wirklich alle Risiken
abdeckt.
- Ist ausreichender Personenschutz für Sie selbst und
Mitreisende gewährleistet?
- Sind Sie mit dem Auto unterwegs und nicht mit einem
anderen Verkehrsmittel?
- Beinhaltet Ihr Auslandsschutzbrief die Erstattung von
Heilbehandlungskosten im Ausland?
- Werden Kosten für einen medizinisch sinnvollen
Krankenrücktransport ohne Kostenlimit übernommen?
- Ist weltweite Hilfe durch eine
24-Stunden-Notrufzentrale sichergestellt?
Unsere Empfehlung: schließen
Sie eine Reisekranken-Versicherung für weltweiten Reiseschutz ab:
- Die ERV übernimmt den Rücktransport nicht nur bei
medizinischer Notwendigkeit, sondern sobald er medizinisch sinnvoll und
vertretbar ist. Das bedeutet, dass auch Ihr Wunsch, nach Hause zu kommen,
berücksichtigt wird.
- Krankenhäuser im Ausland fordern meistens einen
Vorschuss oder die kompletten Kosten in bar. Unser 24-Stunden-Notfall-Team
organisiert Hilfsmaßnahmen weltweit: 18 Ärzte und 40 Mitarbeiter, die über
20 Sprachen sprechen, kümmern sich um eine sofortige medizinische Hilfe
und die Suche nach dem für Sie geeigneten Krankenhaus und erteilen sofort
eine Kostenübernahmezusage.
- Die ERV verfügt über ein weltweites Assistance-Netzwerk
aus Ärzten, Krankenhäusern, Transportunternehmen und Korrespondenten.
3. Stellen Sie sich vor ... die Safari geht ohne Sie
weiter.
Gründe für eine außerplanmäßige Beendigung der Reise gibt
es viele, z. B. eine Erkrankung während der Reise, die Sie zum Abbruch bzw.
Unterbrechung einer Rundreise zwingen. Elementarereignisse wie das
Galtür-Unglück können dagegen zu einer ungewollten Verlängerung Ihres
Aufenthalts führen.
Unsere Empfehlung: Im RRV-Topschutz ist die
Reiseabbruch-Versicherung bereits inklusive.
Die ERV erstattet Ihnen die zusätzlichen Rückreisekosten
sowie die nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie die Reise vorzeitig
abbrechen müssen. Wenn Ihre Reisebegleitung erkrankt und die Reise deshalb
nicht planmäßig beendet werden kann, übernimmt die ERV die Ihnen
entstandenen Mehrkosten für die Unterkunft. Bei jeder außerplanmäßigen
Rückreise wegen eines Notfalls ist Ihnen die ERV bei Umbuchungen behilflich.
4. Stellen Sie sich vor ... Sie sitzen mit Fieber zu Hause statt mit Ihrer
Freundin im Flieger.
Grundsätzlich hat jeder Vermieter von z. B.
Ferienwohnungen, Mietautos, oder Hotelzimmer in Deutschland und im Ausland
das Recht, Stornokosten zu verlangen. Je näher der Reisetermin rückt, desto
höher werden die Stornokosten, falls Sie die Reise absagen müssen. Krankheit
ist dabei der häufigste Grund für die Stornierung einer gebuchten Reise. 70
Mio. Euro hat die ERV im letzten Jahr allein in der
Reiserücktritts-Versicherung ausgezahlt.
Unsere Empfehlung: schließen Sie eine
Reiserücktritts-Versicherung
für Reiseschutz vor Reiseantritt ab:
Die Reiserücktritts-Versicherung der ERV sichert dieses
Risiko ab und gilt sogar bei Unfall oder Krankheit von Angehörigen, die
nicht mitfahren. Auch wenn Sie wegen der Verspätung eines öffentlichen
Verkehrsmittels (mind. zwei Stunden) Ihren Flieger verpassen, ersetzen wir
Ihnen die entstandenen Mehrkosten der verspäteten Hin- oder Rückreise, und
zwar bis zu 1.500 Euro. Mitreisende versicherte Personen sowie Angehörige zu
Hause sind im Reiseschutz der ERV mit eingeschlossen.
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